Dezemberhilfe

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Liebe Mieterinnen und Mieter,

mit dem Beschluss des Erdgas- Wärme- Soforthilfegesetzes (EWSG) wurde der Weg für eine Entlastung der Erdgas- und Wärmekunden durch die enorm gestiegenen Energiekosten frei gemacht. Wie diese sogenannte Dezemberhilfe funktioniert und was sie bedeutet, möchten wir Ihnen hier noch einmal erläutern.

Für Sie als Mieter bedeutet es in der Umsetzung, dass Ihre endgültige Entlastung in Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung, welche Sie im Sommer 2023 erhalten werden, gutgeschrieben wird.

Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert und wird an die regionalen Medienversorger (Stadtwerke) ausgezahlt. Als Vermieter bekommen wir den pauschalen Abschlag für Ihre Liegenschaft im Dezember 2022 gutgeschrieben, welchen wir dann im Rahmen der nächsten Abrechnung nach den individuellen Verbräuchen jedem Mieter gutschreiben.

Gleichzeitig sind wir verpflichtet, auf mögliche Befreiungstatbestände der warmen Betriebskostenvorauszahlungen gemäß § 5 Abs. 4 EWSG sowie auf § 5 Abs. 2 Satz 2 EWSG das von der Bundesregierung bereitgestellte Informationsschreiben hinzuweisen. Dieses Schreiben können Sie hier direkt als PDF downloaden.

Wir hoffen, dass wir damit die weitere Herangehensweise klarstellen konnten und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.