FAQ

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Themen Wohnungssuche, Vertragsabschluss,
Vertragslaufzeit (Mieterservice, Mietzahlung, Betriebskosten) sowie Kündigung und Vertragsende.

Fragen zur Wohnungssuche

Da unsere Mitarbeiterinnen der Vermietung oft im Außendienst sind, ist der sicherste Weg der Kontaktaufnahme die E-Mail.

 

Sie erhalten zeitnah eine Antwort per E-Mail oder Rückruf.

 

Für persönliche Gespräche in unserer Geschäftsstelle vereinbaren Sie am Besten vorab einen Termin.

 

Frau Witt erreichen Sie unter der 03491 463 124 oder a.witt@wiwog.de.
Frau Dickoff erreichen Sie unter der 03491 463 131 oder dickoff@wiwog.de.

Persönliche Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen der Vermietung ist bei Ihrer Wohnungssuche ein großer Vorteil!

 

Zwar präsentieren wir ein breites Spektrum unserer zu vermietenden Wohnungen auf unserer Website und sind auch auf Vermietungsportalen wie Immoscout24 oder Ebay-Kleinanzeigen vertreten. Aber: Nicht alle unsere Wohnungen schaffen es bis ins Internet!

 

Vor allem für Wohnungen in besonders beliebten Wohngebieten wie Wittenberg-West und der Gagfah-Siedlung haben wir eine Warteliste.

 

Gleiches gilt für Wohnformen, bei denen die Nachfrage das Angebot übersteigt, wie zum Beispiel bei altersgerechten oder großen, familienfreundlichen 4-Raum-Wohnungen.

 

Der persönliche Kontakt zu unseren Mitarbeiterinnen lohnt sich daher für Sie auf jeden Fall und ist zudem völlig unverbindlich! Wir freuen uns auf Ihren Anruf:

 

Frau Witt erreichen Sie unter der 03491 463 124 oder a.witt@wiwog.de.

Frau Dickoff erreichen Sie unter der 03491 463 131 oder dickoff@wiwog.de.

Fragen zum Vertragsabschluss

In der Regel ist für unsere Wohnungen eine Kaution in Höhe von 2 Nettokaltmieten zu hinterlegen.

 

Die genaue Höhe der Kaution Ihrer Wunschwohnung können Sie dem Exposé entnehmen, welches Sie im Internet finden oder zur Besichtigung von unseren Mitarbeiterinnen ausgehändigt bekommen.

Nein!

 

Die WIWOG ist eine kommunale Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

 

Genossenschaftsanteile zahlen Sie nur bei einer Genossenschaft.

 

Provision zahlen Sie nur bei einem Makler.

Wann genau Sie die Schlüssel für Ihre neue Wohnung bekommen, vereinbaren Sie bereits beim Vertragsabschluss.

 

In der Regel übergeben wir Ihnen Ihre neue Wohnung mindestens eine Woche vor Vertragsbeginn!

 

Ausnahmen treten  dann auf, wenn die Wohnung sehr umfangreich für Sie saniert wird oder Sie die Wohnung sehr kurzfristig anmieten möchten.

Fragen während der Vertragslaufzeit

Während der Vertragslaufzeit können viele Fragen auftreten. Die Häufigsten beantworten wir Ihnen in den Kategorien Mieterservice, Mietzahlung und Betriebskostenabrechnung.

Mieterservice

Den Balkon verglasen, Außenjalousien anbauen, oder das Bad ebenerdig modernisieren...

Jede bauliche Veränderung muss als erstes bei Ihrem Vermieter schriftlich beantragt werden!

Wir prüfen Ihren Antrag, beantworten Ihnen auftretende Fragen und erteilen Ihnen eine schriftliche Zu- oder Absage. Bei einer positiven Antwort können Sie im Anschluss eine Fachfirma mit den gewünschten Arbeiten beauftragen.

Sie können einen Antrag stellen, Ihre Partnerin oder Ihren Partner in den Mietvertrag aufzunehmen - entweder als gleichberechtigten Mieter oder als Untermieter.

 

Als Untermieter ist Ihre Partnerin/Ihr Partner kein Vertragspartner der WIWOG. Sie sind weiterhin alleine dafür zuständig, jeden Monat pünktlich die Miete zu zahlen (inklusive eines Untermietzuschlages in Höhe von 50 €). Dafür können Sie auch weiterhin Enscheidungen selbstständig treffen, zum Beispiel ob und wann Sie Ihre Wohnung kündigen wollen.

 

Als gleichberechtigte Mieter teilen Sie fortan die gleichen Rechte und Pflichten.

Wenn eine räumliche Trennung ansteht, gibt es zwei Optionen:

  1. Beide Mieter kündigen die Wohnung gemeinsam mit der gesetzlichen Kündigungsfrist und übergeben die Wohnung zum Vertragsende im vertragsgemäßen Zustand an die WIWOG.
  2. Ein Mieter möchte ausziehen, während der andere in der Wohnung wohnen bleiben würde. Dann können Sie gemeinsam eine Teilkündigung verfassen. Wir prüfen, ob der Vertrag mit der verbleibenden Partei fortgeführt werden kann.

Mietzahlung

Laut Gesetz ist die Zahlung der Miete spätestens zum dritten Werktag eines Monats fällig.

In Absprache mit Ihrem Ansprechpartner der Mietenbuchhaltung können Sie die Miete alternativ zum 15. des Monats zahlen.

Um nicht jeden Monat daran denken zu müssen pünktlich zu zahlen, empfehlen wir Ihnen einen Dauerauftrag einzurichten oder uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Rufen Sie uns an!

 

Wenn Sie die Miete einmal nicht pünktlich zahlen können, ist das Wichtigste uns rechtzeitig darüber zu informieren. Solange Sie dies tun, haben Sie keine mietrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Teilen Sie uns einfach mit, wann Sie die Zahlung im laufenden Monat nachholen oder vereinbaren Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Betriebskostenabrechnung

Wir versenden alle Betriebskostenabrechnungen des Vorjahres in den Monaten Juli und August.

Wenn in Ihrer Abrechnung eine Gutschrift ausgewiesen ist, wird diese Ende des Monats ausgezahlt, in der Sie die Betriebskostenabrechnung erhalten haben.

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, bekommen Sie die Gutschrift automatisch überwiesen.

Falls Sie Ihre Miete selbst überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, senden Sie uns dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben zu.

Grundsätzlich wird Ihre Vorauszahlung entsprechend Ihrer Abrechnung angepasst.

Wurde Ihre Vorauszahlung gesenkt, Sie möchten aber die alten Beträge beibehalten oder ehöhen, geben Sie uns einfach kurz telefonisch oder per E-Mail Bescheid. Wir passen die Vorauszahlung für Sie an und senden Ihnen eine schriftliche Bestätigung zu.

Oder senden Sie uns dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben zu.

Manchmal kann es sein, dass Sie eine Gutschrift erhalten und Ihre Vorauszahlung trotzdem angehoben wurde.

Ein Grund hierfür kann sein, dass einzelne Betriebskostenpositionen in der kommenden Abrechnung eine Preissteigerung erfahren, die wir bereits für Sie in die neuen Vorauszahlungen eingearbeitet haben.

Gern besprechen wir Ihre Abrechnung persönlich mit Ihnen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Fragen zur Kündigung und zum Vertragsende

Zur Verkürzung Ihrer Kündigungsfrist gibt es zwei Optionen:

 

  1. Wir finden einen Nachmieter für Ihre Wohnung, der vor Ihrem Vertragsende in Ihre Wohnung einziehen möchte. Dabei können wir uns nach einem Nachmieter umschauen oder Sie selbst gehen auf die Suche und wir prüfen anschließend, ob Ihr Interessent als neuer Mieter in Frage kommt.
  2. Sie ziehen wieder in eine Wohnung der WIWOG.

Nicht immer!

 

Wenn Sie innerhalb der WIWOG umziehen, können wir unter Umständen auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichten. Dann gehen der alte und der neue Vertrag nahtlos ineinander über, je nachdem wann die neue Wohnung einzugsbereit ist.

Nein!

 

Viele Mieter haben mal irgendwo gehört, dass es ausreicht, die Wohnung zum Vertragsende im besenreinen Zustand zu übergeben. Aber das ist ein Irrtum. Die Formulierung "besenrein" stammt aus der Vorwendezeit und findet nur bei DDR-Mietvertägen Anwendung.

 

Daher vereinbaren wir bei jeder Kündigung einen Vorabnahmetermin, um mit Ihnen individuell zu besprechen, was bis zur Endabnahme noch zu erledigen ist.